Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de veröffentlichten Website der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als gemeinsame Initiative mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer. Die Kooperationspartner stellen auf dieser Seite zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Checklisten und Links bereit, die aus ihrer Sicht bei der Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz im Zusammenhang mit einem Praxisbetrieb von Bedeutung sind.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die gegebenen Anforderungen werden von uns fortlaufend überprüft und hinsichtlich Umsetzbarkeit bewertet. Vorzunehmende Anpassungen werden nach Priorität planvoll realisiert.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz fortlaufender Verbesserungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern noch Probleme auftreten. Hier folgt die Beschreibung der bekannten Mängel bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem erkennen, das nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Leichte Sprache: Aufgrund der Fachthematik ist es nicht möglich, Inhalte dieser Webseite auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 7. Juni 2024 erstellt.

Barrieren melden

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über nicht barrierefreie Inhalte einholen.

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
service@kv-rlp.de

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so können Sie sich mit ihrem Anliegen an den Landesbeauftragten bei der Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wenden. Der Landesbeauftragte ist auf folgenden Wegen erreichbar:

Telefon: 06131 165342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Webseite: Kontakt | inklusion.rlp.de