Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen befindet sich derzeit in einem fundamentalen Umbruch: Anstelle der bisherigen überwiegend papiergebundenen analogen Arbeitsweise ist mittlerweile die Nutzung elektronischer und digitaler Informations- und Kommunikationstechnik sowie entsprechender untersuchungs- und behandlungsbezogener Anwendungen getreten. Die Digitalisierung beschränkt sich dabei bei weitem nicht nur auf das elektronische Dokumentieren individueller Behandlungen. Sie geht deutlich weiter und betrifft alle Formen ärztlicher und psychotherapeutischer Heilbehandlungen, das heißt, von der Diagnostik über die Therapie bis zur Forschung. Videosprechstunden, elektronische Patientenakten, digitale Gesundheitsanwendungen, telemedizinische Behandlungsformen, künstliche Intelligenz… - die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Doch auch in diesem grundlegenden Entwicklungsprozess müssen die bestehenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin eingehalten werden. Hilfreich ist dabei das Verständnis dafür, dass die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes im Wesentlichen den Anforderungen an eine erfolgreiche Heilbehandlung entsprechen, unabhängig davon, ob man sich im digitalisierten oder papiergebunden Gesundheitswesen bewegt: Informationelle Selbstbestimmung und Patientenautonomie, Vertraulichkeit und Schweigepflicht, Datensicherheit und Medizinsicherheit, Transparenz und Aufklärung sowie die bestehenden Rechte der Betroffenen bzw. Patientinnen und Patienten sind zwei Seiten des gleichen Anliegens. In der zunehmenden Komplexität des digitalen Praxisalltags kann dies nur gelingen, wenn durch interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen rechtskonforme und praktikable Lösungen sowohl gesetzgeberisch als auch bei der Umsetzung gefunden und Handlungshilfen bereitgestellt werden.
In der neu geschaffenen Rubrik „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ sollen exemplarisch einzelne datenschutzrelevante Aspekte des Transformationsprozesses beleuchtet und damit in den Fokus der Praxisbetreibenden gerückt werden. Die Inhalte werden je nach Relevanz, Aktualität und Bedarf fortlaufend ergänzt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere wird angesichts der in der jüngeren Vergangenheit sehr dynamischen Gesetzgebung auf eine allgemeine Darstellung der datenschutzrelevanten Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen verzichtet.
Im Unterschied zu der Rubrik „Digitale Praxis“, in der eher zu konkreten, für den Praxisalltag relevanten Fragen Handlungshilfen angeboten werden, soll in diesem neuen Bereich ein Bewusstsein für die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung geschaffen und zumindest für die einzelnen aufgegriffenen Inhalte nutzbar gemacht werden.