Behandlung Minderjähriger
Im Rahmen der Behandlung von minderjährigen Patient*innen ergeben sich datenschutz- und berufsrechtliche Aspekte, die besonderer Beachtung bedürfen. Insbesondere bei Aufklärung, Einwilligung, Schweigepflicht und dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch ist eine besondere Sorgfalt geboten.