für Mitarbeiter - Information zum Datenschutz
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auch die Mitarbeitenden hinsichtlich der von Ihnen über diese gespeicherten und verarbeiteten Daten zu informieren. Diese Information kann ähnlich der Information für Patienten erfolgen.
Sie können Ihren Informationspflichten in Form eines separaten Informationsblatts gerecht werden oder die Informationen direkt an den Arbeitsvertrag anhängen. Möglich wäre auch ein Aushang oder eine Veröffentlichung im Intranet, wenn vorhanden. Die Übermittlung in schriftlicher Form ist jedoch stets zu empfehlen.
Das entsprechende Musterformular für die Informationen zum Datenschutz für die Mitarbeitenden finden Sie hier:
Download Informationen zum Datenschutz für Mitarbeitende (.rtf)