Erstaufnahmebogen für Patienten

Der Erstaufnahmebogen stellt ein Muster dar, welches die Erhebung der für die Behandlung notwendiger Daten und der Datensparsamkeit verbindet. Gleichzeitig gibt er die Möglichkeit direkt bei Erstaufnahme des Patienten/ der Patientin auch datenschutzrechtlich relevante Abfragen praktisch zu dokumentieren, die damit unmittelbar in dem Praxisverwaltungsprogramm hinterlegt werden können.

Der Erstaufnahmebogen sieht u.a. auch eine Abstimmung mit den Patienten/ Patientinnen hinsichtlich der Form der Kontaktaufnahme (mit oder ohne Nennung der Fachrichtung der Praxis) vor. In Praxen besonderer Fachrichtungen (Psychologische Psychotherapeuten, Psychiater, Onkologen u.ä.) sollte mit den Patienten abgeklärt werden, ob die Praxen Briefe ohne von außen erkennbare Praxisdaten wie z.B. Absenderangaben oder Stempelaufdrucke verschicken sollen und bei Anrufen sowie Rückrufbitten auf Anrufbeantwortern die Fachrichtung der Praxis verwenden dürfen.

Ein anderer Ansatz zur Lösung derartiger Situationen sollte mindestens die Aufnahme nachfolgenden Satzes in den Erstaufnahmebogen sein: „Ein Verzicht auf die Angabe der Fachrichtung der Praxis bei brieflicher und telefonischer Kommunikation ist möglich, wenn Sie dies gegenüber dem Praxisteam äußern.“

Weitergehende Informationen zur Datenerhebung zum Behandlungsbeginn finden Sie unter https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/behandlungsdokumentation/datenerhebung