Anforderung von Patientenunterlagen

Sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, unterliegen der ärztlichen bzw. therapeutischen Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Behandelnde diese Informationen nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren darf. Darin eingeschlossen ist bereits die Information, dass der Patient die Praxis aufgesucht hat.

Der Arzt oder Psychotherapeut ist zur Offenbarung befugt, soweit entweder ein Gesetz die Weitergabe der von der Schweigepflicht umfassten Daten erlaubt oder der Patient den Behandler von der Schweigepflicht entbunden hat.

Unter https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/uebermittlung finden Sie verschiedene Kategorien möglicher Dritte und die Beurteilung, in welchen Konstellationen eine gesetzliche Regelung zur Weitergabe besteht, und wann Sie nur mit Schweigepflichtentbindungserklärung handeln dürfen.

Die Schweigepflicht unter Ärzten ist auch bei der Weiter- und Nachbehandlung von Patienten gelockert. Nach § 9 Abs. 4 BO-Ä sind ärztliche Behandler, die gleichzeitig oder nacheinander dieselben Patienten untersuchen oder behandeln, untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. Wenn für den Patienten erkennbar ein Informationsaustausch zur erfolgreichen Behandlung des Patienten erforderlich ist, kann der Behandler im Regelfall vom stillschweigenden Einverständnis des Patienten ausgehen. (siehe auch: https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/uebermittlung/andere-aerzte)

Dies gilt nicht für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten, da die Berufsordnung keine § 9 Abs. 4 BO-Ä entsprechende Regelung vorsieht!

Die beiden Muster „Anforderung von Patientenunterlagen“ sowie „Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten“ sollen Ihnen in der alltäglichen Praxis helfen, nur dann Dritten gegenüber eine Auskunft zu erteilen oder eine Auskunft einzuholen und damit die Schweigepflicht zu brechen, wenn hierfür das Einverständnis des Patienten besteht. Diese Muster können Sie immer dann verwenden, wenn keine gesetzliche Erlaubnis zur Weitergabe gegeben ist.

Das Muster Anforderung von Patientenunterlagen Muster Anforderung von Patientenunterlagen bezieht sich auf eine Kontaktaufnahme mit einem konkreten Kollegen, um erforderliche Unterlagen anzufordern.

Das Muster Schweigepflichtentbindungserklärung Muster Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten soll Sie unterstützen, soweit die Kontaktaufnahme mit mehreren Praxen oder Institutionen erforderlich ist.