Videoaufzeichnung Einwilligung

Videoaufzeichnungen von Beratungs- und Therapiesitzungen und Behandlungen können der Qualitätssicherung, der fachlichen Weiterentwicklung oder auch der therapeutischen/ ärztlichen Behandlung der Patienten dienen.

Für die die Anfertigung von Aufnahmen, die Nutzung und ggf. Weitergabe der Aufzeichnung ist sowohl datenschutzrechtlich als auch berufsrechtlich eine Einwilligung des Patienten/ der Patientin erforderlich, die jederzeit durch den Patienten/ die Patientin eingeschränkt oder widerrufen werden kann.

Für Videoaufzeichnungen, die der therapeutischen oder ärztlichen Behandlung dienen geltend die allgemeinen Regelungen zu Aufbewahrungs- und Löschfristen (siehe: https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/behandlungsdokumentation/aufbewahrung-und-loeschung).

Sollten die Videoaufzeichnungen der Qualitätssicherung oder fachlichen Weiterentwicklung (z.B. Einsatz in der Ausbildung) dienen, sind diese unmittelbar dann zu vernichten, wenn der Zweck für den die Aufnahmen erfolgt sind, erreicht wurde.

Die Anfertigung von Videoaufzeichnungen im Rahmen einer Therapie/ Behandlung mit Einwilligung des Patienten/ der Patientin ist nicht mit der sogenannten Videobehandlung zu verwechseln! Für die Videobehandlung/ Videosprechstunde gelten besondere berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben.

Weitere Hinweise hierzu unter