Patienteninformation zum Datenschutz
Die Patienteninformation sollte in den Praxisräumen allgemein zugänglich aufgehängt oder ausgelegt werden. Auf die ausgelegten oder ausgehängten Patienteninformationen können die Patienten bei einem Praxisbesuch hingewiesen werden. Auf Wunsch sollte ihnen eine Ablichtung ausgehändigt werden. Eine handschriftliche Bestätigung durch die Patienten ist entbehrlich, wenn intern die Bereitstellung der Informationen und der beschriebene Hinweis der Patienten durch eine entsprechende Handlungsanweisung sichergestellt ist. Nähere hierzu finden Sie unter https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/eu-datenschutz-grundverordnung/informationspflichten
Das Muster für die Informationen zum Datenschutz für Patientinnen/ Patienten basiert im Wesentlichen auf dem Muster, welches die KBV zur Verfügung stellt (https://www.kbv.de/html/datensicherheit.php). An einigen Stellen ist das nachfolgende Muster präziser, insbesondere was den Kreis der Empfänger der Daten und die Einbindung von Dienstleistern z.B. für Wartung der IT betrifft.
Bitte beachten Sie zudem die Erläuterungen zu einzelnen Ziffern der Information.
Zu Ziffer 4: Beauftragung von Dienstleistern für Systembetreuung und Wartung
Standardmäßig werden gerade für die Systembetreuung und Wartung der IT-Systeme externe Dienstleister eingesetzt. Hierauf ist im Rahmen der Patienteninformation so konkret wie möglich hinzuweisen. Details sind auf Nachfrage herauszugeben. Weitergehende Informationen zum Einsatz von Dienstleistern finden Sie unter: https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/praxisorganisation/einsatz-dienstleister
Zu Ziffer 5: Speicherung Ihrer Daten
Die Dauer der Speicherung von Daten ergibt sich aus den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen der Berufsgruppen. Im Muster wurden die 10-jährige Aufbewahrungsfrist sowie die Besonderheiten der Strahlenschutzverordnung und der Behandlung von BG-Fällen beispielhaft aufgenommen. Unter Bestimmten Voraussetzungen kann auch eine längere Aufbewahrungsfrist festgelegt werden (vgl. Nr. 4.3 der Empfehlungen von KBV und BÄK zur Schweigepflicht und zum Datenschutz in der Arztpraxis). Sollten Sie hiervon Gebrauch machen, muss das Muster entsprechend angepasst werden.
Informationen zu der Aufbewahrungsdauer und Löschfristen finden Sie unter: https://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/behandlungsdokumentation/aufbewahrung-und-loeschung