an Krankenkassen


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Gemäß § 100 SGB X ist der Arzt/Psychotherapeut verpflichtet, dem Leistungsträger im Einzelfall auf Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit es für die Durchführung von dessen Aufgaben erforderlich und es gesetzlich zugelassen ist oder der Betroffene im Einzelfall eingewilligt hat.

Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse der Ärzte für eine direkte Datenübermittlung an gesetzliche Krankenkassen finden sich insbesondere in folgenden Regelungen:

Soweit die Krankenkassen im Rahmen des Krankengeldfallmanagements weitere medizinische Daten von den Ärzten anfordern, ist zwischen den Krankenkassen und den staatlichen Datenschutzbeauftragten teilweise umstritten, inwieweit die Ärzte noch gesetzlich zur Offenbarung der Patientendaten legitimiert sind oder hierzu eine Einwilligung der Patienten benötigen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, die für den Arzt oder Psychotherapeuten zuständige Datenschutzaufsicht zu konsultieren.

Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) einschließlich der Vordruckvereinbarung regelt ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen die Modalitäten zur Auskunftserlaubnis und –verpflichtung gegenüber Krankenkassen und Anderen. Danach ist der Vertragsarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, den Krankenkassen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen sowie Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten zu erstellen (vgl. § 36 Abs. 1 BMV-Ä).

Check

  1. Achten Sie darauf, dass bei der Übermittlung von Patientendaten die Empfänger nicht mehr Informationen erhalten, als diese zur Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben benötigen?
  2. Prüfen Sie, bevor Sie Anfragen von Dritten direkt beantworten, ob die Auskünfte, Berichte oder Bescheinigungen nicht auch über den Patienten schriftlich weitergegeben werden können?
  3. Benutzen Sie Mustererklärungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, die dem Patienten hinreichend erkennbar machen, welche Daten für welche Zwecke an welche Empfänger weitergegeben werden sollen?